Home > Praxisbeispiel
Lauschangriff beschert Maschinenbauer 400.000 Euro Umsatzausfall
Abhörspezialisten entfernten neun Wanzen – Mitarbeiter geständig
Als der Verdacht konkret wurde, war es beinahe schon zu spät: Abhörspezialisten entfernten gestern neun Wanzen aus den Geschäftsräumen eines erfolgreichen, oberbayerischen Maschinenbauers. Ein tschechischer Mitbewerber hatte das Unternehmen damit mehr als ein halbes Jahr lang ausgespäht, zahlreiche wichtige Stammkunden abgeworben und damit erhebliche Umsatzeinbußen verursacht. Der verantwortliche Mitarbeiter ist geständig.
Erst unterwandert, dann abgehört
Bereits im Sommer 2013 begann die Abwärtsspirale, in deren Verlauf immer mehr Aufträge wichtiger Stammkunden ausbleiben sollten. Zwar ist die Branche an Schwankungen im Auftragsvolumen durchaus gewöhnt. Aber irgendwann schwante den Verantwortlichen: Für eine negative Umsatzentwicklung dieses Ausmaßes musste es eine andere Erklärung geben. Zu diesem Zeitpunkt hatte der bislang höchst erfolgreiche Maschinenbaubetrieb bereits rund 400.000 Euro Umsatz verloren. „Wirtschaftsspionage ist heute für praktisch jedes Unternehmen eine ernstzunehmende Gefahr“, bestätigt Gernot Zehner, Lauschabwehr-Experte bei Ultima Ratio, aus Erfahrung. Er leitete auch den gut zwölfstündigen Einsatz, an dessen Ende nicht nur neun Abhörvorrichtungen aus den Geschäftsräumen entfernt, sondern auch ein kürzlich eingestellter Mitarbeiter als Drahtzieher enttarnt werden konnte.
Lückenlose Indizienkette
Der neue Kollege hatte die Wanzen in Telefonverteilern und Kabelkanälen installiert und sich so illegal Kundendaten, Angebote und Produktinformationen seines Arbeitgebers beschafft. Das Material reichte er dann an ein Konkurrenzunternehmen weiter, das ihn mit der Spionage beauftragt hatte. „Der Verdacht kam auf, als Recherchen ergaben, dass alle ehemaligen Stammkunden von ein und demselben Mitbewerber aus der Tschechischen Republik beliefert wurden“, erläutert Gernot Zehner. Eine Überprüfung der Mitarbeiterzugänge ergab rasch, dass just im Sommer letzten Jahres ein neuer Angestellter die Arbeit aufgenommen hatte, der aus der tschechischen Grenzstadt Strakonice stammte. Für den neuen, angeblich deutlich besser bezahlten Job in Deutschland hatte er angeblich eigens eine Wohnung in der Nähe des Unternehmens angemietet. Abhörschutz-Experte Gernot Zehner: „Zunächst war zwar kein Zusammenhang zur Abwerbung der Kunden zu erkennen, da der fragliche Mitarbeiter keinen Zugriff auf die Kundendaten des Maschinenbauers hatte. Eine gründliche Durchsuchung der Büroräume förderte aber schnell die zahlreichen Abhörgeräte zutage, die in Telefonverteilern und Kabelkanälen versteckt worden waren.“
Fall gelöst, Schaden begrenzt
Nach Konfrontation mit den Ermittlungsergebnissen ist der fragliche Mitarbeiter inzwischen in vollem Umfang geständig. Der Schaden für das Unternehmen beläuft sich nach vorläufigen Schätzungen der Geschäftsleitung auf immerhin rund 400.000 Euro durch Umsatzausfälle. „Gerade deutsche Unternehmen, deren Knowhow weltweit begehrt ist, müssen sich der Tatsache bewusst sein, dass sie jederzeit zur Zielscheibe von Wirtschaftsspionage werden können – nahezu unabhängig von ihrer Größe oder Branche“, warnt Gernot Zehner. „Der vorliegende Fall zeigt, wie wichtig es ist, Bewerber sorgfältig zu überprüfen und schon beim geringsten Verdacht erfahrene Ermittlungsspezialisten einzuschalten. Nur so lässt sich der bereits entstandene Schaden zumindest begrenzen.“
Fazit
Lauschabwehr und Abhörschutz betrifft jeden Unternehmer. Egal ob 5 oder 5.000 Mitarbeiter. Gerade bei kleineren Unternehmen, ist das ausspähen vielfach deutlich einfacher und leichter umzusetzen, da der typische Mittelstandsunternehmer für sich häufig keine Gefahr sieht. Ein fataler Irrglaube, wie wir immer wieder erleben. Gerade der deutsche Mittelstand ist überdurchschnittlich häufig Opfer von Lauschangriffen, wie unsere Erfahrung der letzten Jahre zeigt.
Empfehlung
Informationsschutz ist Unternehmerpflicht. Das beschränkt sich aber nicht nur auf Firewalls und Alarmanlagen im Büro, sondern auch auf regelmäßige Sweeps (Lauschabwehr). Wir empfehlen mindestens zweimal jährlich, in unregelmäßigen Abständen, das eigene Unternehmen durch unsere Abhörschutz-Techniker überprüfen zu lassen. Das ist billiger, als selbst der kleinste anzunehmende Schaden eines jeden Lauschangriffs.