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Verdacht auf Lauschangriff

In einer telefonischen Unterhaltung kann schon ab und zu mal spaßeshalber der Satz fallen: Ich glaube, wir werden gerade abgehört. Es knackt und rauscht auf einmal in der Leitung und man versteht seinen Gesprächspartner kurzzeitig nicht mehr, schon fängt man an zu blödeln. Aber was kann man eigentlich machen, wenn man ernsthaft solch einen Verdacht hegt? So etwas kommt durchaus nicht nur in Firmen vor, sondern kann es auch in privaten Bereichen geben. Selbst ein böser Scheidungskrieg kann schon dazu führen, dass ein Expartner den anderen bespitzelt und ausspioniert. Die heutige ausgefeilte Technik lässt jeden Laien zum Spitzel und Spion werden. Die Geräte werden immer kleiner, kosten kaum noch Geld und sind auch noch sehr einfach zu handhaben. Nur ein kurzer unbeobachteter Moment in den zu überwachenden Räumen genügt, um ein professionelles Abhörgerät zu installieren und zu verstecken. Ohne professionelle Aufspürgeräte lassen sich diese Abhörgeräte nicht mehr finden, dass der Lauschangriff aufgedeckt wird, ist somit relativ unwahrscheinlich. Wenn man also einen Verdacht hegt und Gewissheit braucht, um eventuell sogar die Polizei einschalten zu können, sollte man sich an speziell hierfür ausgebildete Fachleute wenden, wie z. B. die Firma Ultima Ratio in Hanau. Diese Firma arbeitet ausschließlich mit festangestellten, gut ausgebildeten und auch stetig weitergebildeten Technikern und Fachleuten und verfügt zudem über ein professionelles Equipment zum Aufspüren von Abhörgeräten aller Art. Es wird ganz bewusst auf freie Mitarbeiter verzichtet, weil man die Qualität der Ausbildung der einzelnen Techniker natürlich nur genau überprüfen kann, wenn es um fest angestellte Mitarbeiter geht. Somit wird hier ein hoher Standard geboten, der sich natürlich auch in der Professionalität zeigt. Hier ist man immer auf dem neuesten technischen Stand, kennt die neuesten Geräte und Verstecke für die Geräte und kann somit immer mit den raffiniertesten Verbrechern mithalten und diese entlarven. Denn das Abhören, Belauschen oder auch heimliche Filmen ist selbstverständlich verboten und strafbar und somit sind die Täter auch als Verbrecher zu titulieren.