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Schutzmaßnahmen

Als abhörsicher gilt eine Kommunikationsverbindung oder ein Raum, die oder der nicht abgehört werden kann. In der Praxis ist das nicht möglich (mit Ausnahme des Einsatzes von Quantenkryptographie).

Man kann jedoch ein Höchstmaß an Sicherheit erreichen und es potentiellen Lauschern und Spionen schwer machen. Ein sehr sicherer Raum wird z.B. mit Abschirmmaterial versehen, ist fensterlos, Türen sind geschirmt oder sogar mit einer Sicherheitsschleuse verbunden. In der Praxis ist so hoher Aufwand in der Regel nicht notwendig. Mögliche Maßnahmen zum Abhörschutz könnten sein:

Abschirmung

Elektrische Geräte senden elektromagnetische Wellen aus. Mit entsprechendem Equipment kann man diese Wellen auslesen, z.B. während der Eingabe an Computertastaturen. Diese kompromittierenden Abstrahlungen der IT-Infrastruktur können mit Rauschgeneratoren und Netzfiltern durch Unterdrückung oder Verfälschung der Wellen verhindert werden. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, abhörgeschütze Bereiche gemäß dem Zonenmodell des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnologie zu konzipieren oder abstrahlarme Geräte einzusetzen.

Kryptografie / Verschlüsselung

Durch Nutzung von verschlüsselten UDP/TCP/IP-Verbindungen (VPN) zum Austausch digitaler Daten kann an dieser Stelle das Auslesen und Internet-Spionage verhindert werden und sollte im IT-System möglichst umfassend eingesetzt werden. Diese Technik eignet sich auch für Voice over IP-Gespräche. Ebenso sollten Faxsysteme codiert werden, wichtige Dokumente sollten möglichst nicht gar nicht gefaxt werden.

Röntgenprüfung / Metalldetektoren

Hierbei handelt es sich natürlich um eine sehr kostenintensive Maßnahme, durch die sich jedoch zahlreiche Abhörvorrichtungen aufspüren lassen.

Sichtschutz

Eine simple und doch grundlegende Maßnahme: Führen Sie keine wichtigen Gespräche im Freien, wenn andere Personen in der Nähe sind. Sind Konferenzräume mit Fenstern ausgestattet, sollten diese bei wichtigen Besprechungen geschlossen bleiben. Wenn möglich, achten Sie darauf, dass die Fenster eines Besprechungsraumes niemals zur Straße hin zeigen, sondern so angeordnet sind, dass ein Abhören allein aufgrund der baulichen Umgebung schon erschwert bis unmöglich wird.

Röntgenprüfung / Durchleuchtung

Hierbei handelt es sich natürlich um eine sehr kostenintensive Maßnahme, durch die sich jedoch Abhörvorrichtungen im Innern von komplexen Gegenständen, z.B. Monitoren, Schreibtischlampen o.ä. aufspüren lassen, ohne diese Gegenstände öffnen und evtl. zerstören zu müssen. Diese zusätzliche Leistung bieten wir Ihnen – sofort direkt vor Ort bei Ihnen – gegen einen Aufpreis an. Sogenanntes „externes Durchleuchten“, d.h. das Geräte mitgenommen werden, ist unseriös und deutet eher darauf hin, dass der Anbieter keine entsprechende Ausrüstung hat und hierüber nur hinwegtäuschen will. Davon abgesehen würden wir auch niemals Gegenstände aus ihren Räumen mitnehmen, da dann – naturgemäß – der Beweiswert für eventuelle strafrechtliche Anzeigen erheblich reduziert wäre, da der Fund ja außerhalb ihrer Räume stattfand.
Selbstverständlich können Sie bei unserer Arbeit generell mit dabei sein und unseren Technikern „über die Schulter“ schauen und sich alles erklären lassen.